Hausordnung

  1. Das Naturfreundehaus "Zum Hohen Kreuz" steht für jedermann offen.
    Unterbringung kann nur nach vorheriger Anmeldung über unsere Online-Buchung gewährt werden. Verbindlich bestätigte
    Vorausbestellungen haben grundsätzlich Vorrang. In besonderen Fällen kann der jeweilige Hausdienst
    zusätzlich Gäste aufnehmen, falls hierzu geeignete Schlafplätze vorhanden sind. Ein Recht auf Unterbringung
    kann jedoch aus vorhandenen freien Schlafplätzen nicht abgeleitet werden.
    Sie sind G a s t in unserem Haus, es kann nicht g e m i e t e t werden! Das heisst: Bei Ihrem Aufenthalt können auch andere Gäste anwesend sein!

  2. Der Besteller kann bei Vorliegen dringender Gründe ( Krankheit u.s.w.) von seiner Anmeldung zurücktreten.
    Erfolgt der Rücktritt ohne Nachweis dringender Gründe, verfällt die Anzahlung.

  3. Die Schlafplätze werden vom Hauswart oder vom jeweiligen Hausdienst zugewiesen. Besucher die eine
    schriftliche Anmeldebestätigung vorweisen können, werden bevorzugt behandelt.

  4. Die unentgeltliche Benützung aller für die Allgemeinheit bestimmter Einrichtungen ist im Übernachtungspreis
    inbegriffen. Bei Benützung durch Tagesgäste (u.a.Feiern) wird ein pauschales Nutzungsentgeld berechnet.
    SÄMTLICHE GETRÄNKE MÜSSEN VOM HAUS BEZOGEN WERDEN. Der vorhandene Hausrat und die
    eingebauten Geräte sind schonend zu behandeln.

  5. Der Benutzer haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder mutwillig herbeigeführt werden.
    Das Herausdrehen von Leuchtmitteln aus den Lampen ist verboten und gilt als Sachbeschädigung!
    Für das Eigentum der Besucher wird vom Hauseigentümer keine Haftung übernommen.

  6. Nachtruhe: Um unseren Besuchern einen möglichst erholsamen Aufenthalt zu bieten, wird der Beginn der
    Nachtruhe auf 23.00 Uhr festgesetzt. In besonderen Ausnahmefällen kann mit Zustimmung des
    Hausdienstes eine Verlängerung genehmigt werden.

  7. Die Übernachtungspreise sind einem gesonderten Anhang zu entnehmen. Anspruch auf Mitgliedsermäßigung
    hat nur , wer einen gültigen Naturfreundeausweis mit Personalausweis/Reisepaß vorlegen kann.

  8. Die Schlafräume dürfen nur in Hausschuhen betreten werden. DAS RAUCHEN UND OFFENES FEUER IM
    GESAMTEN OBERGESCHOSS IST FAHRLÄSSIG UND DESHALB STRENGSTENS VERBOTEN. BEI
    ZUWIDERHANDLUNG ERFOLGT SOFORTIGER VERWEIS VOM HAUS.
    Die Schlafräume , sowie die Gästeküche sind in sauberem Zustand zu verlassen.
    Aufenthaltsraum und die anderen Räume einschließlich der WC's müssen besenrein sein.

  9. Tiere dürfen bei Übernachtung nicht mitgebracht werden.

  10. Bettwäsche wird gegen Gebühr gestellt, kann aber auch mitgebracht werden. (Bett- und Kissenbezug und Laken)
    (Die Überzüge der Matratzen sind nur Schoner und keine Bettücher)

  11. Für die Einhaltung und Durchführung der Hausordnung ist der Hauswart bzw. der Hausdienst verantwortlich.
    Bei groben Verstößen kann er vom Hausrecht Gebrauch machen.

  12. Beschwerden der Besucher sind schriftlich unter voller Namensnennung und Anschrift an den Hauswart oder
    an die Ortsgruppenleitung zu richten.

  13. Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für Unfälle jeglicher Art, die durch sie auf dem
    Grundstück entstehen. Der Benutzer hat, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden
    vorliegt, diesen von allen Ansprüchen freizustellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hersbruck.

  14. Für die Nutzung der Lagerfeuerstätte ist eigenes Holz mitzubringen!
    Es ist strengstens VERBOTEN im Grill Feuer zu schüren !

  15. Getränke sind während Ihres Aufenthaltes ausnahmslos vom Haus zu beziehen!